Aufsuchende Sozialarbeit (ASA)
Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler
Kühbachstraße 11
81543 München
Tel. 089/1301439-0
Fax 089/1301439-11
Wie die ASA zu Ihnen kommt
- Den Auftrag zur Unterstützung erhält die ASA ausschließlich über die sogenannte Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt) der Landeshauptstadt München
- Die FaSt erreichen Sie in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus – dieses finden Sie unter Eingabe der Wohnadresse im folgenden Link:
Sozialbürgerhaus – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
Die FaSt der Landeshauptstadt München beauftragt die ASA, mit Ihnen in Kontakt zu treten
- Wenn Sie Mietschulden haben und selbst keine Lösung sehen
- Wenn Ihnen Ihre Wohnung gekündigt wurde
- Wenn Sie eine Räumungsklage erhalten haben
- Wenn Ihnen die Zwangsräumung droht
- Wenn Sie Hilfe und Unterstützung bei der Wohnungssicherung benötigen
Die ASA bietet Ihnen individuelle Beratung an und unterstützt Sie bei der Bewältigung Ihrer schwierigen Situation.
Schwerpunktthemen in der Beratung
- Möglichkeit einer Mietschuldenübernahme
- Unterstützung bei der Klärung Ihrer finanziellen Situation
- Überblick zu spezialisierten sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen
Ziele
- Erhalt Ihres Mietverhältnisses
- Verhinderung von Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit
- Vermittlung weitergehender Hilfen
- Nachhaltige Sicherung Ihres Mietverhältnisses
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Präventive Nachsorgeberatung
Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler
Kühbachstraße 11
81543 München
Tel. 089/1301439-0
Fax 089/1301439-11
Wie die ASA zu Ihnen kommt
- Den Auftrag zur Unterstützung erhält die ASA ausschließlich über die sogenannte Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt) der Landeshauptstadt München
- Die FaSt erreichen Sie in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus – dieses finden Sie unter Eingabe der Wohnadresse im folgenden Link:
Sozialbürgerhaus – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
Schwerpunktthemen in der Beratung
- Hilfestellung bei Mietangelegenheiten
- Vermittlung weitergehender Hilfen
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Hilfestellung bei Anträgen
Ziele
- Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses
- Verhinderung erneuter Mietschulden
- Dauerhafter Erhalt Ihres Mietverhältnisses
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Unterstütztes Wohnen in Wohngemeinschaften (Typ A)
Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler
Kühbachstraße 11
81543 München
Tel. 089/1301439-0
Fax 089/1301439-11
Stichwort: „Wohngemeinschaften Typ A“
Was ist das Unterstützte Wohnen in Wohngemeinschaften?
- Sie bewohnen ein möbliertes Einzelzimmer in einer unserer Wohngemeinschaften im Stadtgebiet München
- Bad, Küche und Gemeinschaftsraum werden mit den Mitbewohnern geteilt
- Im Rahmen der Beratung durch den Sozialdienst werden Besuche in den Wohngemeinschaften, sozialpädagogische Einzelgespräche, Begleitungen und Freizeitaktivitäten angeboten
- Die Dauer der Maßnahme ist auf zwei Jahre begrenzt
Unsere Zielgruppe
- Volljährige, wohnungslose Männer mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, die Unterstützung im Übergang in eine eigene Wohnung benötigen
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei
- Ämterangelegenheiten, Behördengängen, Schriftverkehr
- Der Regelung finanzieller Angelegenheiten
- Fragen rund um eine Beschäftigung oder Arbeitsstelle
- Hauswirtschaftlichen Themen
- Seelischen Problemen, Krisen und Suchtproblemen
- Dem Knüpfen sozialer Kontakte durch regelmäßige Freizeitangebote
- Der Suche nach eigenem Wohnraum
Zugang
- Die Terminvereinbarung für ein Vorstellungsgespräch erfolgt in der Regel über einen vermittelnden Sozialdienst (z. B. den Sozialen Beratungsdienst im Haus an der Pilgersheimer Straße), in Einzelfällen auch direkt mit uns
Kostenträger
- Ambulante Maßnahme nach § 67 ff. SGB XII. Zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, in der Regel die Landeshauptstadt München
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Therapeutische Wohngemeinschaften (TWG)
Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler
Kühbachstraße 11
81543 München
Tel. 089/1301439-0
Fax 089/1301439-11
Stichwort: „TWG“
Nehmen Sie gerne telefonisch, per unten stehendem Kontaktformular oder per E-Mail Kontakt zu uns auf und vereinbaren ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Was sind Therapeutische Wohngemeinschaften?
- Sie bewohnen ein möbliertes Einzelzimmer in einer unserer Wohngemeinschaften im Stadtgebiet München
- Bad, Küche und Gemeinschaftsraum werden mit einem bis zwei anderen Mitbewohnern geteilt
- Im Rahmen der Beratung durch den Sozialdienst werden Besuche in den Wohngemeinschaften, sozialpädagogische Gruppen- und Einzelgespräche, Begleitungen und Freizeitaktivitäten angeboten
- Die Dauer der Maßnahme ist in der Regel auf drei Jahre begrenzt
Zielgruppe
- (Vormals) wohnungslose Männer ab 21 Jahren mit einer alkoholbedingten Suchterkrankung und/oder mit einer seelischen Behinderung im Sinne einer psychiatrischen Erkrankung, die in der Lage sind, sich selbst zu versorgen
Wir bieten Unterstützung bei
- Ämterangelegenheiten, Behördengängen, Schriftverkehr
- Der Regelung finanzieller Angelegenheiten
- Fragen rund um eine Beschäftigung oder Arbeitsstelle
- Hauswirtschaftlichen Themen
- Seelischen Problemen, Krisen und Suchtproblemen
- Dem Knüpfen sozialer Kontakte durch regelmäßige Freizeitangebote
Kostenträger
- Ambulante Maßnahme nach SGB IX, Teil 2 (Eingliederungshilfe)
- Zuständig ist der überörtliche Kostenträger der Sozialhilfe, in der Regel der Bezirk Oberbayern
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Clearinghäuser
Clearinghaus Leipartstraße
Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler
Leipartstraße 2
81369 München
Tel. 089/7507546-0
Fax 089/7507546-10
Clearinghaus Plinganserstraße
Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler
Plinganserstraße 29
81369 München
Tel. 089/4520564-0
Fax 089/4520564-10
Beratungsangebot
- Unterstützung durch ein interdisziplinäres Fachteam vor Ort
- Abklärung des individuellen Hilfebedarfs und der Wohnperspektive
- Unterstützung und Vermittlung in eigenen Wohnraum
- Information und Vermittlung zu sozialen Einrichtungen, Beratungsstellen und weitergehenden Hilfen
Kapazitäten
- Plinganserstraße 29
- 31 Apartments (für 55-85 Personen)
- Aufgenommen werden Familien (maximal vier 4 Personen), volljährige Einzelpersonen und Paare
- Leipartstraße 2
- 38 Apartments (für 45 Personen)
- Aufgenommen werden volljährige Alleinstehende oder Paare
Zugang
- Die Aufnahme in ein Clearinghaus erfolgt ausschließlich über die Landeshauptstadt München. Die Zuständigkeiten richten sich dabei nach Ihrer jeweiligen Wohnsituation:
- Sie haben noch ein Mietverhältnis, dieses ist jedoch bedroht – dann steht Ihnen für die weiterführende Beratung die sogenannte Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (kurz FaSt) in Ihrem Sozialbürgerhaus (kurz SBH) zur Verfügung. Das zuständige SBH finden Sie unter Eingabe Ihrer Wohnadresse hier: Sozialbürgerhaus – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
- Sie haben Ihre Wohnung bereits verloren und haben keine Unterkunft – hier hilft Ihnen das Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße 6-8 weiter. Weitere Informationen und Öffnungszeiten finden Sie hier: Bestehende Wohnungslosigkeit – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
- Sie befinden sich bereits in einer Notunterkunft und haben Interesse an einem Wechsel in ein Clearinghaus – dies ist in Einzelfällen möglich. Sprechen Sie hierfür Ihren Sozialdienst in der Unterkunft an
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Nachsorge in eigenem Wohnraum (Unterstütztes Wohnen Typ B/C
und Typ F)
Nehmen Sie gerne telefonisch oder per Mail Kontakt zum jeweiligen Nachsorge-Team auf und vereinbaren ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Für Alleinstehende und Paare ohne minderjährige Kinder:
Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler
Kühbachstraße 11
Für Familien mit minderjährigen Kindern:
Clearinghaus Plinganserstraße
Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler
Plinganserstraße 29
81273 München
Tel. 089/4520564-0
Fax 089/4520564-10
Stichwort „Nachsorge Typ F“
Wir unterstützen bei
- Ämterangelegenheiten, Behördengängen und bei der Sichtung der Post
- Kontakten mit Vermieterinnen und Vermietern sowie der Hausverwaltung
- Der Klärung der finanziellen Situation und Schuldenregulierung
- Hauswirtschaftlichen Fragen
- Der Suche/dem Erhalt einer Arbeitsstelle oder Beschäftigung
- Seelischen Problemen, Krisen und Suchtproblemen
- Dem Knüpfen neuer sozialer Kontakte durch regelmäßige Freizeitangebote
- Der Integration im Stadtviertel
- Der Betreuungsplatzsuche für Ihre Kinder (Typ F)
Voraussetzungen für die Aufnahme
- Bezug einer Wohnung in München (Haupt- oder Untermieter)
- Vor dem Bezug der Wohnung lag eine Wohnungslosigkeit vor
- Unterstützungsbedarf (nach § 67 ff. SGB XII) und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst sind vorhanden
Kostenträger
- Ambulante Maßnahme nach § 67 ff. SGB XII
- Zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, in der Regel die Landeshauptstadt München
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Betreutes Einzelwohnen (BEW)
Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler
Kühbachstraße 11
Nehmen Sie gerne telefonisch, über unten stehendes Kontaktformular oder per E-Mail Kontakt zu uns auf und vereinbaren ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Was ist Betreutes Einzelwohnen?
- Der Sozialdienst unterstützt im eigenen Wohnraum
- Im Rahmen unserer Beratung werden Hausbesuche, Termine im Büro, Begleitungen und Freizeitaktivitäten angeboten
- Die Unterstützung unserer Hauswirtschaftskraft kann in Anspruch genommen werden
Zielgruppe
- (Vormals wohnungslose) Männer, Frauen oder Paare ab 21 Jahren mit einer alkoholbedingten Suchterkrankung und/oder mit einer seelischen Behinderung im Sinne einer psychiatrischen Erkrankung, die in einer Wohnung als Mieter/Untermieter leben
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei
- Ämterangelegenheiten, Behördengängen, Schriftverkehr
- Der Regelung finanzieller Angelegenheiten
- Problemen im Zusammenhang mit Ihrem Mietverhältnis
- Fragen rund um eine Beschäftigung oder Arbeitsstelle
- Hauswirtschaftlichen Themen
- Seelischen Problemen, Krisen und Suchtproblemen
- Dem Knüpfen sozialer Kontakte durch regelmäßige Freizeitangebote
Kostenträger
- Ambulante Maßnahme nach SGB IX (Eingliederungshilfe)
- Zuständig ist der überörtliche Kostenträger der Sozialhilfe, in der Regel der Bezirk Oberbayern
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Präventive Kurzintervention Wohnen (KIWO)
Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler
Kühbachstraße 11
81543 München
Tel. 089/1301439-0
Fax 089/1301439-11
Beratungsangebot
- Das offene Beratungsangebot umfasst konkrete Hilfestellungen bei Fragen/Anliegen in den Bereichen:
- Wohnung/Miete
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- Arbeit, Arbeitsplatzverlust
- Ämterangelegenheiten
- Schriftverkehr
- Gesundheit
- Schulden
- Sucht
- Familie
- Vermittlung an Fachstellen
- Das Angebot ist zeitlich nicht befristet und kann jederzeit von den Menschen in Anspruch genommen werden, welche die unten genannten Voraussetzungen erfüllen
Zielgruppe
- Das offene Beratungsangebot richtet sich an alleinstehende Personen, Paare und Familien, die
- bereits zuvor durch den Ambulanten Fachdienst Wohnen München betreut wurden (Unterstütztes Wohnen Typ B/C, Typ F, Typ PW, Betreutes Einzelwohnen, ASA Nachsorgeberatung),
- sich im Rahmen der vorangegangenen Maßnahme stabilisieren konnten und grundsätzlich in der Lage sind, selbstständig zu wohnen,
- punktuell Fragen oder Probleme haben, bei denen sie sich Unterstützung wünschen
Zugang
- Die Vermittlung in das Beratungsangebot KIWO erfolgt aus konzeptionellen Gründen ausschließlich AFWM-intern
- Wenn Sie Interesse oder Bedarf an einer Betreuung/Unterstützung im eigenen Wohnraum haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Bereichs Nachsorge in eigenem Wohnraum (Unterstütztes Wohnen Typ B/C und Typ F)
Downloads
ProWohnen (Unterstütztes Wohnen Typ PW)
Wir unterstützen bei
- Ämterangelegenheiten, Behördengängen und bei der Sichtung der Post
- Der Klärung der finanziellen Situation, Schuldenregulierung, Ansparen der Kaution (auch Treuhandkonto möglich)
- Hauswirtschaftlichen Fragen
- Der Suche/dem Erhalt einer Arbeitsstelle oder Beschäftigung
- Seelischen Problemen, Krisen und Suchtproblemen
- Dem Knüpfen neuer sozialer Kontakte durch regelmäßige Freizeitangebote
- Der Integration im Stadtviertel
Voraussetzungen für die Aufnahme
- Sozialwohnungsberechtigung
- Positive Prognose bezüglich der Mietfähigkeit
- Empfehlung durch eine (kmfv-)Einrichtung
- Unterstützungsbedarf (nach § 67 ff. SGB XII) und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst sind vorhanden
Zugang
- Die Vermittlung in das Angebot ProWohnen erfolgt aus konzeptionellen Gründen ausschließlich über Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (aufgrund der hohen Nachfrage aktuell nur über kmfv-Einrichtungen)
Kostenträger
- Ambulante Maßnahme nach § 67 ff. SGB XII
- Zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, in der Regel die Landeshauptstadt München
