Wer wir sind
Der kmfv ist ein in der Erzdiözese München und Freising tätiger, caritativer Fachverband. Dem Auftrag seines Gründers Adolf Mathes folgend, wendet sich der Verein an wohnungslos, arbeitslos, suchtkrank und straffällig gewordene Mitbürgerinnen und Mitbürger. Der Verein ist bestrebt, durch Zusammenarbeit und Austausch mit seinen Partnern den betroffenen Personen ein effizientes Hilfenetz zur Verfügung zu stellen.
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Was wir tun
Wir leisten Soziale Arbeit in ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen mit dem Ziel der Resozialisierung. Sie erfolgt insbesondere durch Beratung, Betreuung und Unterstützung, durch Entwöhnungsbehandlung und berufliche Wiedereingliederung.
Arbeits- und
Beschäftigungsangebote
Krankenwohnung
Unsere Einrichtungen und Dienste
In über 60 Fachdiensten, Einrichtungen und Projekten bieten wir insgesamt etwa 1.800 Plätze für Hilfesuchende an und betreuen jährlich ca. 8.000 wohnungslos, arbeitslos, suchtkrank und straffällig gewordene Mitbürgerinnen und Mitbürger.
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AFWM 

Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler

Kühbachstraße 11

81543 München
Tel. 089/1301439-0
Fax 089/1301439-11

 

Ambulanter Fachdienst Wohnen München (AFWM)

Der Ambulante Fachdienst Wohnen München (AFWM) bietet ambulante Unterstützung für Menschen aus München, die von drohender, akuter oder zurückliegender Wohnungslosigkeit betroffen sind.

 

Vermeidung von Wohnungslosigkeit

Sie haben aktuell noch eine eigene Wohnung, der Mietvertrag ist jedoch gekündigt? Hier finden Sie Hilfe:

  • Aufsuchende Sozialarbeit (ASA)
  • Präventive Nachsorgeberatung

 

Akute/bestehende Wohnungslosigkeit

Sie haben Ihre Wohnung verloren, benötigen Unterbringung und Hilfe? Folgende Angebote haben wir für Sie:

  • Unterstützte Wohngemeinschaften (Typ A)
  • Therapeutische Wohngemeinschaften (TWG)
  • Clearinghäuser

 

 

Nachbetreuung in der eigenen Wohnung

Es ist Ihnen gelungen, eine eigene Wohnung zu finden, Sie möchten jedoch in der ersten Zeit oder längerfristig unterstützt werden? Unsere Nachsorgeangebote unterstützen Sie.

  • Unterstütztes Wohnen (Typ B/C und Typ F)
  • Betreutes Einzelwohnen (BEW)

 

Fachspezifische Angebote

Herausforderungen in der Wohnungslosigkeit ändern sich stetig, deshalb entwickeln wir unsere Ideen und Konzepte konsequent weiter. Nachfolgend eine Übersicht unserer fachspezifischen Angebote:

  • Präventive Kurzintervention Wohnen (KIWO)
  • ProWohnen
  • „Koordinationsstelle für kirchlichen Wohnraum“
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Aufsuchende Sozialarbeit (ASA)

Die ASA berät und begleitet Menschen, die durch Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage vom Verlust ihres Wohnraumes in München bedroht sind. Sie ist im Zuständigkeitsbereich der Sozialbürgerhäuser Mitte, Giesing-Harlaching, Ramersdorf-Perlach, Berg am Laim-Trudering-Riem und Orleansplatz tätig.

AFWM 

Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler

Kühbachstraße 11

81543 München
Tel. 089/1301439-0
Fax 089/1301439-11

afwm@kmfv.de

Wie die ASA zu Ihnen kommt

  • Den Auftrag zur Unterstützung erhält die ASA ausschließlich über die sogenannte Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt) der Landeshauptstadt München
  • Die FaSt erreichen Sie in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus – dieses finden Sie unter Eingabe der Wohnadresse im folgenden Link:

Sozialbürgerhaus – Landeshauptstadt München (muenchen.de)

 

Die FaSt der Landeshauptstadt München beauftragt die ASA, mit Ihnen in Kontakt zu treten

  • Wenn Sie Mietschulden haben und selbst keine Lösung sehen
  • Wenn Ihnen Ihre Wohnung gekündigt wurde
  • Wenn Sie eine Räumungsklage erhalten haben
  • Wenn Ihnen die Zwangsräumung droht
  • Wenn Sie Hilfe und Unterstützung bei der Wohnungssicherung benötigen

Die ASA bietet Ihnen individuelle Beratung an und unterstützt Sie bei der Bewältigung Ihrer schwierigen Situation.

 

Schwerpunktthemen in der Beratung

  • Möglichkeit einer Mietschuldenübernahme
  • Unterstützung bei der Klärung Ihrer finanziellen Situation
  • Überblick zu spezialisierten sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen

 

Ziele

  • Erhalt Ihres Mietverhältnisses
  • Verhinderung von Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit
  • Vermittlung weitergehender Hilfen
  • Nachhaltige Sicherung Ihres Mietverhältnisses

 

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Präventive Nachsorgeberatung

Präventive Nachsorgeberatung durch die Aufsuchende Sozialarbeit (ASA) kommt zum Einsatz, wenn der Wohnraum erhalten oder neuer Wohnraum gefunden werden konnte und eine weitergehende Beratung sinnvoll erscheint. Die ASA ist im Zuständigkeitsbereich der Sozialbürgerhäuser Mitte, Giesing-Harlaching, Ramersdorf-Perlach, Berg am Laim-Trudering-Riem und Orleansplatz tätig.

Ziel ist die Stabilisierung des Mietverhältnisses innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten. Die ASA kann während oder im Anschluss an diese Zeit zu weiterführenden, spezifischeren Hilfeangeboten vermitteln.

AFWM 

Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler

Kühbachstraße 11

81543 München
Tel. 089/1301439-0
Fax 089/1301439-11

afwm@kmfv.de

Wie die ASA zu Ihnen kommt

  • Den Auftrag zur Unterstützung erhält die ASA ausschließlich über die sogenannte Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt) der Landeshauptstadt München
  • Die FaSt erreichen Sie in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus – dieses finden Sie unter Eingabe der Wohnadresse im folgenden Link:

Sozialbürgerhaus – Landeshauptstadt München (muenchen.de)

 

Schwerpunktthemen in der Beratung

  • Hilfestellung bei Mietangelegenheiten
  • Vermittlung weitergehender Hilfen
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
  • Hilfestellung bei Anträgen

 

Ziele

  • Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses
  • Verhinderung erneuter Mietschulden
  • Dauerhafter Erhalt Ihres Mietverhältnisses

 

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Unterstütztes Wohnen in Wohngemeinschaften (Typ A)

Das Unterstützte Wohnen in Wohngemeinschaften (Typ A) bietet wohnungslosen Männern Beratung und Wohnraum an. Wir betreuen, begleiten und unterstützen Sie mit dem Ziel, wieder eigenen Wohnraum zu beziehen oder eine geeignete Wohnform zu finden.

AFWM 

Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler

Kühbachstraße 11

81543 München
Tel. 089/1301439-0
Fax 089/1301439-11

afwm@kmfv.de

Stichwort: „Wohngemeinschaften Typ A“

Was ist das Unterstützte Wohnen in Wohngemeinschaften?

  • Sie bewohnen ein möbliertes Einzelzimmer in einer unserer Wohngemeinschaften im Stadtgebiet München
  • Bad, Küche und Gemeinschaftsraum werden mit den Mitbewohnern geteilt
  • Im Rahmen der Beratung durch den Sozialdienst werden Besuche in den Wohngemeinschaften, sozialpädagogische Einzelgespräche, Begleitungen und Freizeitaktivitäten angeboten
  • Die Dauer der Maßnahme ist auf zwei Jahre begrenzt

 

Unsere Zielgruppe

  • Volljährige, wohnungslose Männer mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, die Unterstützung im Übergang in eine eigene Wohnung benötigen

 

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei

  • Ämterangelegenheiten, Behördengängen, Schriftverkehr
  • Der Regelung finanzieller Angelegenheiten
  • Fragen rund um eine Beschäftigung oder Arbeitsstelle
  • Hauswirtschaftlichen Themen
  • Seelischen Problemen, Krisen und Suchtproblemen
  • Dem Knüpfen sozialer Kontakte durch regelmäßige Freizeitangebote
  • Der Suche nach eigenem Wohnraum

 

Zugang

  • Die Terminvereinbarung für ein Vorstellungsgespräch erfolgt in der Regel über einen vermittelnden Sozialdienst (z. B. den Sozialen Beratungsdienst im Haus an der Pilgersheimer Straße), in Einzelfällen auch direkt mit uns

 

Kostenträger

  • Ambulante Maßnahme nach § 67 ff. SGB XII. Zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, in der Regel die Landeshauptstadt München

 

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Therapeutische Wohngemeinschaften (TWG)

Die Therapeutischen Wohngemeinschaften (TWG) richten sich an Männer, bei denen eine alkoholbedingte Suchterkrankung und/oder eine seelische Behinderung vorliegt oder die von einer seelischen Behinderung bedroht sind.

Im Sinne des Bundesteilhabegesetzes ist es das Ziel, ihnen gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass sie ihre Belange so weit wie möglich selbst und eigenständig wahrnehmen können (SGB IX).

AFWM 

Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler

Kühbachstraße 11

81543 München
Tel. 089/1301439-0
Fax 089/1301439-11

afwm@kmfv.de

Stichwort: „TWG“

Nehmen Sie gerne telefonisch, per unten stehendem Kontaktformular oder per E-Mail Kontakt zu uns auf und vereinbaren ein unverbindliches Kennenlerngespräch.

Was sind Therapeutische Wohngemeinschaften?

  • Sie bewohnen ein möbliertes Einzelzimmer in einer unserer Wohngemeinschaften im Stadtgebiet München
  • Bad, Küche und Gemeinschaftsraum werden mit einem bis zwei anderen Mitbewohnern geteilt
  • Im Rahmen der Beratung durch den Sozialdienst werden Besuche in den Wohngemeinschaften, sozialpädagogische Gruppen- und Einzelgespräche, Begleitungen und Freizeitaktivitäten angeboten
  • Die Dauer der Maßnahme ist in der Regel auf drei Jahre begrenzt

 

Zielgruppe

  • (Vormals) wohnungslose Männer ab 21 Jahren mit einer alkoholbedingten Suchterkrankung und/oder mit einer seelischen Behinderung im Sinne einer psychiatrischen Erkrankung, die in der Lage sind, sich selbst zu versorgen

 

Wir bieten Unterstützung bei

  • Ämterangelegenheiten, Behördengängen, Schriftverkehr
  • Der Regelung finanzieller Angelegenheiten
  • Fragen rund um eine Beschäftigung oder Arbeitsstelle
  • Hauswirtschaftlichen Themen
  • Seelischen Problemen, Krisen und Suchtproblemen
  • Dem Knüpfen sozialer Kontakte durch regelmäßige Freizeitangebote

 

Kostenträger

  • Ambulante Maßnahme nach SGB IX, Teil 2 (Eingliederungshilfe)
  • Zuständig ist der überörtliche Kostenträger der Sozialhilfe, in der Regel der Bezirk Oberbayern

 

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Clearinghäuser

Die Clearinghäuser Leipartstraße 2 und Plinganserstraße 29 sind Notunterkünfte für wohnungslose Münchner Bürgerinnen und Bürger zur Abklärung der Wohnperspektive. In den Häusern befinden sich vollständig möblierte und zum Teil rollstuhlgerechte Wohneinheiten. Die Verweildauer in den Häusern ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner zunächst auf drei Monate befristet. Der Aufenthalt kann im Ausnahmefall um weitere drei Monate verlängert werden, wenn noch Klärungsbedarf besteht. Insgesamt ist der Aufenthalt auf sechs Monate begrenzt.

AFWM
Clearinghaus Leipartstraße

Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler

Leipartstraße 2
81369 München
Tel. 089/7507546-0
Fax 089/7507546-10

 

 

AFWM
Clearinghaus Plinganserstraße

Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler

Plinganserstraße 29
81369 München
Tel. 089/4520564-0
Fax 089/4520564-10

afwm-chp@kmfv.de

Beratungsangebot

  • Unterstützung durch ein interdisziplinäres Fachteam vor Ort
  • Abklärung des individuellen Hilfebedarfs und der Wohnperspektive
  • Unterstützung und Vermittlung in eigenen Wohnraum
  • Information und Vermittlung zu sozialen Einrichtungen, Beratungsstellen und weitergehenden Hilfen

 

Kapazitäten

  • Plinganserstraße 29
    • 31 Apartments (für 55-85 Personen)
    • Aufgenommen werden Familien (maximal vier 4 Personen), volljährige Einzelpersonen und Paare
  • Leipartstraße 2
    • 38 Apartments (für 45 Personen)
    • Aufgenommen werden volljährige Alleinstehende oder Paare

 

Zugang

  • Die Aufnahme in ein Clearinghaus erfolgt ausschließlich über die Landeshauptstadt München. Die Zuständigkeiten richten sich dabei nach Ihrer jeweiligen Wohnsituation:
  1. Sie haben noch ein Mietverhältnis, dieses ist jedoch bedroht – dann steht Ihnen für die weiterführende Beratung die sogenannte Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (kurz FaSt) in Ihrem Sozialbürgerhaus (kurz SBH) zur Verfügung. Das zuständige SBH finden Sie unter Eingabe Ihrer Wohnadresse hier: Sozialbürgerhaus – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
  2. Sie haben Ihre Wohnung bereits verloren und haben keine Unterkunft – hier hilft Ihnen das Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße 6-8 weiter. Weitere Informationen und Öffnungszeiten finden Sie hier: Bestehende Wohnungslosigkeit – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
  3. Sie befinden sich bereits in einer Notunterkunft und haben Interesse an einem Wechsel in ein Clearinghaus – dies ist in Einzelfällen möglich. Sprechen Sie hierfür Ihren Sozialdienst in der Unterkunft an

 

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Nachsorge in eigenem Wohnraum (Unterstütztes Wohnen Typ B/C
und Typ F)

Die Nachsorge in eigenem Wohnraum (Unterstütztes Wohnen Typ B/C und Typ F) unterstützt Menschen (Alleinstehende, Paare und Familien), die zuvor wohnungslos waren und nun eine eigene Wohnung in München gefunden haben oder beziehen werden. Im Rahmen der Beratung werden Termine im Büro, Hausbesuche, Begleitungen und Freizeitmaßnahmen angeboten.

Nehmen Sie gerne telefonisch oder per Mail Kontakt zum jeweiligen Nachsorge-Team auf und vereinbaren ein unverbindliches Kennenlerngespräch.

Für Alleinstehende und Paare ohne minderjährige Kinder:

AFWM 

Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler

Kühbachstraße 11

81543 München
Tel. 089/1301439-0
Fax 089/1301439-11

afwm@kmfv.de

Stichwort „Nachsorge Typ B/C“

 

Für Familien mit minderjährigen Kindern:

 

AFWM
Clearinghaus Plinganserstraße

Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler

Plinganserstraße 29
81273 München
Tel. 089/4520564-0
Fax 089/4520564-10

afwm-chp@kmfv.de

Stichwort „Nachsorge Typ F“

Wir unterstützen bei

  • Ämterangelegenheiten, Behördengängen und bei der Sichtung der Post
  • Kontakten mit Vermieterinnen und Vermietern sowie der Hausverwaltung
  • Der Klärung der finanziellen Situation und Schuldenregulierung
  • Hauswirtschaftlichen Fragen
  • Der Suche/dem Erhalt einer Arbeitsstelle oder Beschäftigung
  • Seelischen Problemen, Krisen und Suchtproblemen
  • Dem Knüpfen neuer sozialer Kontakte durch regelmäßige Freizeitangebote
  • Der Integration im Stadtviertel
  • Der Betreuungsplatzsuche für Ihre Kinder (Typ F)

 

Voraussetzungen für die Aufnahme

  • Bezug einer Wohnung in München (Haupt- oder Untermieter)
  • Vor dem Bezug der Wohnung lag eine Wohnungslosigkeit vor
  • Unterstützungsbedarf (nach § 67 ff. SGB XII) und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst sind vorhanden

 

Kostenträger

  • Ambulante Maßnahme nach § 67 ff. SGB XII
  • Zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, in der Regel die Landeshauptstadt München

 

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Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Das Betreute Einzelwohnen (BEW) richtet sich an Menschen, bei denen eine alkoholbedingte Suchterkrankung und/oder eine seelische Behinderung vorliegt bzw. die von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Im Sinne des Bundesteilhabegesetzes ist es das Ziel, ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass sie ihre Belange so weit wie möglich selbst und eigenständig wahrnehmen können (SGB IX).

AFWM 

Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler

Kühbachstraße 11

81543 München
Tel. 089/1301439-0
Fax 089/1301439-11

afwm@kmfv.de

Stichwort „BEW“

 

Nehmen Sie gerne telefonisch, über unten stehendes Kontaktformular oder per E-Mail Kontakt zu uns auf und vereinbaren ein unverbindliches Kennenlerngespräch.

Was ist Betreutes Einzelwohnen?

  • Der Sozialdienst unterstützt im eigenen Wohnraum
  • Im Rahmen unserer Beratung werden Hausbesuche, Termine im Büro, Begleitungen und Freizeitaktivitäten angeboten
  • Die Unterstützung unserer Hauswirtschaftskraft kann in Anspruch genommen werden

 

Zielgruppe

  • (Vormals wohnungslose) Männer, Frauen oder Paare ab 21 Jahren mit einer alkoholbedingten Suchterkrankung und/oder mit einer seelischen Behinderung im Sinne einer psychiatrischen Erkrankung, die in einer Wohnung als Mieter/Untermieter leben

 

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei

  • Ämterangelegenheiten, Behördengängen, Schriftverkehr
  • Der Regelung finanzieller Angelegenheiten
  • Problemen im Zusammenhang mit Ihrem Mietverhältnis
  • Fragen rund um eine Beschäftigung oder Arbeitsstelle
  • Hauswirtschaftlichen Themen
  • Seelischen Problemen, Krisen und Suchtproblemen
  • Dem Knüpfen sozialer Kontakte durch regelmäßige Freizeitangebote

 

Kostenträger

  • Ambulante Maßnahme nach SGB IX (Eingliederungshilfe)
  • Zuständig ist der überörtliche Kostenträger der Sozialhilfe, in der Regel der Bezirk Oberbayern

 

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Präventive Kurzintervention Wohnen (KIWO)

Das Beratungsangebot KIWO bietet punktuelle Unterstützung im eigenen Wohnraum an.

AFWM 

Leitung
Sabine Reiner-Pfeiler

Kühbachstraße 11

81543 München
Tel. 089/1301439-0
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afwm@kmfv.de

Beratungsangebot

  • Das offene Beratungsangebot umfasst konkrete Hilfestellungen bei Fragen/Anliegen in den Bereichen:
    • Wohnung/Miete
    • Sicherung des Lebensunterhaltes
    • Arbeit, Arbeitsplatzverlust
    • Ämterangelegenheiten
    • Schriftverkehr
    • Gesundheit
    • Schulden
    • Sucht
    • Familie
    • Vermittlung an Fachstellen
  • Das Angebot ist zeitlich nicht befristet und kann jederzeit von den Menschen in Anspruch genommen werden, welche die unten genannten Voraussetzungen erfüllen

 

Zielgruppe

  • Das offene Beratungsangebot richtet sich an alleinstehende Personen, Paare und Familien, die
    • bereits zuvor durch den Ambulanten Fachdienst Wohnen München betreut wurden (Unterstütztes Wohnen Typ B/C, Typ F, Typ PW, Betreutes Einzelwohnen, ASA Nachsorgeberatung),
    • sich im Rahmen der vorangegangenen Maßnahme stabilisieren konnten und grundsätzlich in der Lage sind, selbstständig zu wohnen,
    • punktuell Fragen oder Probleme haben, bei denen sie sich Unterstützung wünschen

 

Zugang

  • Die Vermittlung in das Beratungsangebot KIWO erfolgt aus konzeptionellen Gründen ausschließlich AFWM-intern
  • Wenn Sie Interesse oder Bedarf an einer Betreuung/Unterstützung im eigenen Wohnraum haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Bereichs Nachsorge in eigenem Wohnraum (Unterstütztes Wohnen Typ B/C und Typ F)

 

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ProWohnen (Unterstütztes Wohnen Typ PW)

Das Angebot ProWohnen bietet wohnungslosen Alleinstehenden und Paaren die Möglichkeit, eine vom kmfv angemietete Wohnung zu beziehen. Regelmäßige sozialpädagogische Beratung ist Bestandteil des Angebots. Ziel ist die Übernahme der Wohnung mit eigenem Mietvertrag.

Wir unterstützen bei

  • Ämterangelegenheiten, Behördengängen und bei der Sichtung der Post
  • Der Klärung der finanziellen Situation, Schuldenregulierung, Ansparen der Kaution (auch Treuhandkonto möglich)
  • Hauswirtschaftlichen Fragen
  • Der Suche/dem Erhalt einer Arbeitsstelle oder Beschäftigung
  • Seelischen Problemen, Krisen und Suchtproblemen
  • Dem Knüpfen neuer sozialer Kontakte durch regelmäßige Freizeitangebote
  • Der Integration im Stadtviertel

 

Voraussetzungen für die Aufnahme

  • Sozialwohnungsberechtigung
  • Positive Prognose bezüglich der Mietfähigkeit
  • Empfehlung durch eine (kmfv-)Einrichtung
  • Unterstützungsbedarf (nach § 67 ff. SGB XII) und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst sind vorhanden

 

Zugang

  • Die Vermittlung in das Angebot ProWohnen erfolgt aus konzeptionellen Gründen ausschließlich über Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (aufgrund der hohen Nachfrage aktuell nur über kmfv-Einrichtungen)

 

Kostenträger

  • Ambulante Maßnahme nach § 67 ff. SGB XII
  • Zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, in der Regel die Landeshauptstadt München

 

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Gefördert durch das Sozialreferat der Landeshauptstadt München und den Bezirk Oberbayern