Wer wir sind
Der kmfv ist ein in der Erzdiözese München und Freising tätiger, caritativer Fachverband. Dem Auftrag seines Gründers Adolf Mathes folgend, wendet sich der Verein an wohnungslos, arbeitslos, suchtkrank und straffällig gewordene Mitbürgerinnen und Mitbürger. Der Verein ist bestrebt, durch Zusammenarbeit und Austausch mit seinen Partnern den betroffenen Personen ein effizientes Hilfenetz zur Verfügung zu stellen.
Ehrenamtliches Engagement
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© Severin Vogl
Was wir tun
Wir leisten Soziale Arbeit in ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen mit dem Ziel der Resozialisierung. Sie erfolgt insbesondere durch Beratung, Betreuung und Unterstützung, durch Entwöhnungsbehandlung und berufliche Wiedereingliederung.
Arbeits- und
Beschäftigungsangebote
Gesundheitsversorgung
Postbox M63
Unsere Einrichtungen und Dienste
In über 60 Fachdiensten, Einrichtungen und Projekten bieten wir insgesamt etwa 1.800 Plätze für Hilfesuchende an und betreuen jährlich ca. 8.000 wohnungslos, arbeitslos, suchtkrank und straffällig gewordene Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Karriere
Bei uns wird Chancengleichheit großgeschrieben. In unserem offenen und wertschätzenden Arbeitsumfeld hat jede und jeder die Möglichkeit, sich beruflich und persönlich zu entfalten und wertvolle, sinnstiftende Arbeit zu leisten. Der kmfv ist der ideale Ort für alle, die den festen Glauben an die Werte der Solidarität und der Menschenwürde teilen.

Hier zählt der Mensch – sowohl in der Unterstützung unserer Klientel als auch in der Entwicklung und Förderung unserer Mitarbeitenden. Werde auch Sie Teil unseres Teams und finde Sie ihren Platz in einer Organisation, die für echte Veränderung steht.
Der kmfv als Arbeitgeber
Arbeitsbereiche des kmfv
Benefits & Leistungen
Duales Studium & Praktikum Soziale Arbeit
Werkstudierende & Auszubildende
Rund ums Bewerben
Trennlinie
Wie kann ich mich auf eine Wohnung im Quartier Mittenheim bewerben?

Geförderte
Wohnungen (EOF)

Bewerbung auf eine EOF-Wohnung im Quartier Mittenheim

Voraussichtlich zum 1. Juli 2026 sind in der Gemeinde Oberschleißheim im Ortsteil Mittenheim 96 geförderte Wohnungen nach dem Modell der einkommensorientierten Förderung (EOF) zu vergeben. Hier erfahren Sie, wie Sie sich für eine der Wohnungen bewerben können.

Geförderte Wohnungen für die
Einkommensstufe 1

Die Zielgruppe sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis München mit Vormerkung für eine EOF-Wohnung. Bewerbungen erfolgen über das Landratsamt München, das die Berechtigung prüft.

Link zum Landratsamt München

Weitere Informationen zu den EOF-Wohnungen finden Sie hier.

Geförderte Wohnungen für die
Einkommensstufe 2

Die Zielgruppe sind alle Bürgerinnen und Bürger aus ganz Bayern mit mittlerem Einkommen und einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein (für eine EOF-Wohnung). Interessant für Sie?
Link zum Wohnberechtigungsschein-Rechner

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Für den Landkreis München:
Link zum Landratsamt München

Für die Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz „Stadt München“, die sich für eine geförderte Wohnung in Mittenheim interessieren, ist die Stadt München zuständig. Link

Möchten Sie sich für eine geförderte Wohnung der Einkommensstufe 2 direkt beim kmfv bewerben, dann klicken Sie hier.

Weitere Informationen zu den EOF-Wohnungen finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den geförderten Wohnungen

Allgemeine Informationen

Voraussichtlich zum 1. Juli 2026 sind in der Gemeinde Oberschleißheim im Ortsteil Mittenheim 96 geförderte Wohnungen nach dem Modell der einkommensorientierten Förderung (EOF) zu vergeben. Die barrierefreien Wohnungen befinden sich im EG, 1. OG, 2. OG und 3. OG. Es gibt einen Aufzug und Tiefgaragenstellplätze. Bei allen Wohnungen ist eine Kaution von 3 Kaltmieten zu zahlen.

Wohnungsbeispiele für geförderte Wohnungen der Einkommensorientierten Förderung (Kaltmiete ohne Zusatzförderung)

1 Zi., 37,42 m², Kaltmiete 542,59 €, Nebenkosten 175,50 €, TG 80,00 €, Warmmiete: 798,09 €

2 Zi., 57,99 m², Kaltmiete 840,86 €, Nebenkosten 271,98 €, TG 80,00 €, Warmmiete: 1.192,83 €

3 Zi., 75,88 m², Kaltmiete 1.100,26 €, Nebenkosten 355,88 €, TG 80,00 €, Warmmiete: 1.536,14 €

4 Zi., 92,91 m², Kaltmiete 1.347,20 €, Nebenkosten 435,75 €, TG 80,00 €, Warmmiete: 1.862,94 €

5 Zi., 120,31 m², Kaltmiete 1.744,50 €, Nebenkosten 564,26 €, TG 80,00 €, Warmmiete: 2.388,75 €

Welche Bewerbungsverfahren gibt es?

Es gibt unterschiedliche Verfahren, wie Sie sich für die geförderten Wohnungen bewerben können. Diese sind abhängig von Ihrer Einkommensstufe.

Wie bewerbe ich mich auf geförderte Wohnungen der Einkommensstufe 1?

Für die Wohnungen der Einkommensstufe 1 ist über die Wohnsitzgemeinde ein Antrag auf „Vormerkung für eine geförderte Wohnung“ beim Landratsamt München zu stellen. Den Antrag erhalten Sie in Ihrer Wohnsitzgemeinde bzw. Sie können ihn auf der Website vom Landkreis München downloaden: Landkreis München: Formularserver

Wie bewerbe ich mich auf geförderteWohnungen der Einkommensstufe 2?

Für die Wohnungen der Einkommensstufe 2 ist über die Wohnsitzgemeinde ein Antrag auf einen „Allgemeinen Wohnberechtigungsschein“ beim zuständigen Landratsamt zu stellen. Den Antrag erhalten Sie in Ihrer Wohnsitzgemeinde bzw. Sie können ihn auf der Website Ihres Landkreises (hier Landkreis München) downloaden: Landkreis München: Wohnberechtigungsschein beantragen

Für die Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz „Stadt München“, die sich für eine geförderte Wohnung in Mittenheim interessieren, ist die Stadt München zuständig. Link 

Nur für die Wohnungen der Einkommensstufe 2 können Sie sich ab sofort direkt bei der KMFV Mittenheim GmbH & Co. KG unter Vermietung.Mittenheim@kmfv.de  oder per Online-Formular bewerben.

Wie finde ich heraus, welche Einkommenstufe auf mich zutrifft?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie für die Einkommensstufe 1 oder Einkommensstufe 2 berechtigt sind, sollten Sie auf Empfehlung des Landratsamtes München beide Anträge stellen.

Unter folgendem Link können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben: https://wbs-rechner.de/

Wie erhalte ich eine Zusatzförderung für die Kaltmiete?

Bitte beachten Sie, dass die Zusatzförderung für die Kaltmiete für die Einkommensstufe 1 und 2 extra beantragt werden muss. Die Zusatzförderung beträgt je Wohnungsgröße und Einkommensstufe zwischen 6,00 € und 7,90 € je m² Wohnfläche.

Rechenbeispiel für eine geförderte Wohnung:

2-Zimmer-Wohnung mit 57,99 m²:

  • Kaltmiete 840,86 € (ohne Zusatzförderung)
  • Kaltmiete 405,93 € (mit angenommener Zusatzförderung von 7,50 € je m² Wohnfläche)

Wo erhalte ich weitere Auskünfte?

Auskünfte erteilen Ihre Gemeinde, das Landratsamt München (Landkreis München: Geförderte Wohnungen / Sozialwohnungen) bzw. Ihr Landratsamt, die Stadt München und die KMFV Mittenheim GmbH & Co.KG (E-Mail: Vermietung.Mittenheim@kmfv.de).

Bewerbung auf eine Wohnung der Einkommensstufe 2

Mit dem untenstehenden Formular können Sie sich auf eine Wohnung der Einkommensstufe 2 im Quartier Mittenheim bewerben.

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