Wohnungsnotfallfonds
Herzlich Willkommen auf der Seite des Wohnungsnotfallfonds. Nachfolgend werden die Hintergründe und Fragen rund um die Fonds beantwortet. Im Downloadbereich finden Sie die Förderrichtlinien und den Förderantrag.
Herzlich Willkommen auf der Seite des Wohnungsnotfallfonds. Nachfolgend werden die Hintergründe und Fragen rund um die Fonds beantwortet. Im Downloadbereich finden Sie die Förderrichtlinien und den Förderantrag.
Unsere Bearbeitungszeit für dringende Fälle beträgt momentan ca. 3 Wochen. Alle anderen Fälle werden in unseren Vergabeausschuss-Sitzungen entschieden.
Eine Auflistung der Sitzungstermine finden Sie untenstehend, ebenso wie das Antragsformular und die dazugehörigen Richtlinien.
Telefonische Rückfragen zu laufenden Anträgen sind nur donnerstags von 9-12 Uhr unter Tel. +49 173 4131783 möglich. Per E-Mail können Sie sich jederzeit an antrag.wohnungsnotfallfonds@kmfv.de wenden.
Der Fonds dient dazu Menschen zu helfen, einen Wohnungsnotfall zu überwinden bzw. die Folgen davon abzumildern. Die Erzdiözese München und Freising stellt dafür insgesamt 600.000 € für Einzelfallhilfen verteilt auf drei Jahre bis 2025 zur Verfügung. Der kmfv ist mit der Organisation und der Vergabe der Mittel beauftragt.
Wohnungsnot hat viele Facetten. Insbesondere spricht der Fonds dabei Menschen an, die von Wohnungslosigkeit bedroht, bereits wohnungslos sind oder dabei sind, die Wohnungslosigkeit zu beenden und deren Eigenmittel (inkl. Transferleistungen) nicht ausreichen, um den individuellen Wohnungsnotfall zu überwinden. Die konkreten Fördermöglichkeiten im Bereich Wohnungsnotfall finden Sie in den Förderrichtlinien zum Download.
Anträge können ausschließlich über katholische Verbände, Einrichtungen, Beratungsstellen und Pfarreien gestellt werden. Ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in der Erzdiözese München und Freising ist ebenfalls Voraussetzung.
Der Antrag wird von der katholischen Stelle mit dem Antragsformular gemäß der Richtlinien eingereicht und umgehend von der Fondsverwaltung bearbeitet. Die Entscheidung über die Gewährung von Mitteln erfolgt im Rahmen einer Vergabeausschusssitzung. Nach der Sitzung erfolgt die Rückmeldung an die Stelle, welche den Antrag gestellt hat.
Das Vergabeausschussgremium tagt 2024 an folgenden Terminen jeweils von 10-12 Uhr:
Für
wird eine Frist von 6 Wochen ab Anforderung (bei Einreichen von Unterlagen) bzw. ab Genehmigung festgelegt. Nach 6 Wochen wird der Antrag ansonsten geschlossen und kann neu gestellt werden.
Bitte verwenden Sie immer den aktuellen Antrag von unserer Internetseite und senden uns diesen per E-Mail an antrag.wohnungsnotfallfonds@kmfv.de.
Pro Haushalt können bis zu 1.800,00 Euro pro Halbjahr beantragt werden. Über Anträge entscheidet das Gremium – je nach Dringlichkeit im Umlauf oder in der nächsten Gremium-Sitzung. Anträge, die 500,00 Euro oder 1 Warmmiete nicht übersteigen, können auch per Schnellvergabe entschieden werden. Die Höchstsumme gilt auch für die Beantragung von Darlehen.
Die Bearbeitung von dringlichen Anträgen dauert aktuell um die 3 Wochen. Je nach Fallaufkommen können sich diese Zeiten verlängern oder verkürzen. Bitte kennzeichnen Sie dringende Anträge.
Dringliche Fälle sind Mietschuldenübernahmen, Kautionsdarlehen und (Teil-)Übernahmen von Energieschulden, bei denen eine Ankündigung zur Stromsperre beseht.
Die bewilligten Mittel dürfen ausschließlich für den beantragen Zwecks verwendet werden. Die Verwendung muss innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung an die Fondsverwaltung nachgewiesen werden (bspw. Quittungen, Kontoauszug). Mittel, die zweckentfremdet verwendet wurden oder über die kein Nachweis erbracht wird, können zurückgefordert werden. Nicht verbrauchte Mittel müssen zurückerstattet werden (die Bagatellgrenze liegt derzeit bei 10,00 €).
Der Wohnungsnotfallfonds ist derzeit befristet bis zum 30.09.2025.