Neuer Wohnungsnotfallfonds in Zusammenarbeit mit Männerfürsorgeverein
Die Erzdiözese München und Freising stellt 900.000 Euro zur Verfügung, um Menschen zu unterstützen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Ein Großteil davon fließt in einen Wohnungsnotfallfonds, der ab sofort zur Verfügung steht. Aus dem Fonds werden Einzelfallhilfen vergeben für Menschen, die akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Für die Koordination und Vergabe von Wohnungen der Erzdiözese an Menschen in existenziellen finanziellen Notlagen wurde zudem eine Stelle für eine Sozialpädagogin geschaffen. Diese begleitet die Vergaben und steht als Ansprechpartnerin für die Menschen, die Unterstützung erfahren, sowie für etwaiges Konfliktmanagement in Hausgemeinschaften zur Verfügung. Bei der Umsetzung der Hilfsangebote kooperiert die Erzdiözese eng mit dem kmfv.
Unterstützt werden Menschen, die aufgrund einer prekären finanziellen Lage oder aus anderen Gründen, etwa ihrer Herkunft, ihres Alters oder ihres Status als wohnungslose Person, auf dem Mietmarkt deutlich benachteiligt sind. Personen, denen Obdachlosigkeit droht oder die aus der Obdachlosigkeit in eine neue Wohnung ziehen wollen, können über Pfarreien und katholische Hilfsverbände im Bereich der Erzdiözese, die mit Wohnungs- und Obdachlosenhilfe befasst sind – beispielsweise Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen, kmfv, Bahnhofsmission oder Abtei Sankt Bonifaz München – Hilfen aus den zur Verfügung gestellten Mitteln beantragen.
Jeder Einzelfall wird durch ein Vergabegremium mit Beteiligung der Erzdiözese und verschiedener Verbände geprüft und zeitnah entschieden. Im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung wird das Einkommen der Antragstellenden mit einer regionalen Komponente in Bezug gesetzt, sodass auch Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützt werden können – dies betrifft vor allem Familien oder Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner, die knapp über der Bemessungsgrenze für Sozialleistungen liegen und daher keine ausreichende staatliche Unterstützung beziehen können. Einmalige Hilfen können bis zu einer Höhe von 1800 Euro oder einer Nettomonatsmiete gewährt werden. Wer Mittel aus dem Wohnungsnotfallfonds erhält, muss die zweckgemäße Verwendung gegenüber der Stelle, an der ein Antrag gestellt wurde, glaubhaft nachweisen.
Quelle: Pressemitteilung Erzbischöfliches Ordinariat der Erzdiözese München und Freising