Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
- Der/die Studierende muss an der KSH München im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit immatrikuliert sein.
- Der Einstieg in das Studium mit vertiefter Praxis ist vom 1. – 3. Semester möglich.
- Während der Laufzeit des Studiums mit vertiefter Praxis wird ein Bildungsvertrag mit dem Studierenden und dem kmfv abgeschlossen.
- Die Integration der betrieblichen Praxisphasen in das Programm Studieren mit vertiefter Praxis erfolgt in der vorlesungsfreien Zeit und in die im Studium festgelegten Praxismodule.
- Pro Kalenderjahr besteht ein Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub (in der vorlesungsfreien Zeit).
- Während der kompletten Laufzeit des Studiums mit vertiefter Praxis wird eine monatliche Vergütung von 600 € (Brutto) vom kmfv an den Studierenden ausbezahlt.
- Nutzen Sie das Programm Studium mit vertiefter Praxis und lernen Sie uns sowie Ihr zukünftiges Arbeitsumfeld kennen. Sie können sich sicher sein: Wir nehmen unsere Anleitungsaufgabe ernst. Auf Sie warten gut organisierte, strukturierte und fachlich fundierte Praxisphasen während Ihres Studiums.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch mit folgendem Link: KSH – Studieren mit vertiefter Praxis oder unter unseren Stellenanzeigen